Auf Grund der E-Commerce-Richtlinie der EU gilt im E-Commerce grundsätzlich das Herkunftslandprinzip. Das Herkunftslandprinzip bedeutet, dass auf Sachverhalte im Internet immer das Recht des Diensteanbieters (genau genommen das Recht jenes Staates, in dem der Diensteanbieter seinen Sitz hat), anzuwenden ist. Das würde im Regelfall zur Anwendbarkeit des Rechts des Unternehmers führen, der seine Dienste im Internet anbietet. Für österreichische Unternehmer würde im Internet daher österreichisches Recht gelten.
Aufgrund dessen hat der Medien-Inhaber eines Internet-Auftritts, einer Homepage oder eines Online-Shops für gesetzeskonforme Inhalte zu sorgen. Die Wirtschaftskammer Österreich hat zu diesem Thema ein Nachschlagwerk erstellt, das eine grundsätzliche Übersicht gibt und nach der wir Websites erstellen. Die aktuelle Ausgabe "So gestalten Sie ihren Webauftritt gesetzeskonform" können Sie
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